CDU Ortsunion Amelsbüren
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Warum Vereine in Hiltrup, Amelsbüren und Berg Fidel jetzt deutlich mehr Spielraum bekommen

Neue Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht reduzieren Bürokratie, erhöhen finanzielle Freiräume und stärken das Ehrenamt vor Ort.

Das Ehrenamt in Nordrhein-Westfalen wird spürbar entlastet: Ab 2026 treten umfassende Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft. Ziel ist weniger Bürokratie, mehr finanzieller Spielraum und bessere Planbarkeit für Vereine vor Ort. Astrid Bühl, CDU-Fraktionsvorsitzende in der BV Hiltrup, erklärt: „Für unsere Vereine in Hiltrup, Amelsbüren und Berg Fidel sind das echte Entlastungen. Weniger Bürokratie, mehr steuerliche Flexibilität und eine stärkere Anerkennung des Ehrenamts – das stärkt das Rückgrat unserer Gemeinschaft.“

BV-Fraktionsvorsitzende Astrid Bühl.BV-Fraktionsvorsitzende Astrid Bühl.

Kernpunkt der Reformen sind höhere Freigrenzen: Die Grenze für die zeitnahe Mittelverwendung steigt von 45.000 auf 100.000 Euro. Zudem wird die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften auf 50.000 Euro angehoben, sodass viele Vereine künftig von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind.

„Das gibt unseren Vereinen mehr Freiheit für langfristige Planung und zusätzliche Projekte“, so Bühl weiter. Neu ist auch die Möglichkeit, unbegrenzt Mittel für Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden einzusetzen, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Zudem steigt die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Insgesamt stärken die Reformen Vereine und Ehrenamtliche spürbar und eröffnen neue Spielräume für nachhaltige Projekte auf kommunaler Ebene.