CDU Ortsunion Amelsbüren
#WIRINMÜNSTER

Keine Zwangsbeglückung durch Erbbaurecht

Weber: Wünschen und Vorstellungen junger Familien im Wohnungsbau gerecht werden

Die CDU-Ratsfraktion fordert Konsequenzen aus den negativen Erfahrungen bei der Vermarktung des Baugebietes „Am Dornbusch“ in Amelsbüren. Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten Arno Minas sieht Fraktionsvorsitzender Stefan Weber deutliche Hinweise darauf, dass neben hohen Bau- und Finanzierungskosten gerade das Erbbaurecht für viele Interessenten eine zusätzliche Hürde darstellt. Schon die Antwort der Stadt auf eine CDU-Anfrage vom 12. Mai 2026 hatte Schwierigkeiten bei der Vermarktung erkennen lassen. Zwar lagen damals für 40 der 46 Einfamilienhausgrundstücke Zusagen vor, notariell beurkundet waren jedoch erst drei Verträge. Zugleich räumte die Verwaltung ein, dass Grundstücke „vielfach zurückgegeben“ worden seien. „Wenn selbst in einem attraktiven Stadtteil wie Amelsbüren Interessenten wieder abspringen, müssen wir genauer hinschauen“, sagte Weber.

Besonders problematisch sei aus Sicht vieler Kaufinteressenten, dass bei einem Teil der Grundstücke nicht zwischen Kauf und Erbbaurecht gewählt werden kann. 17 der insgesamt 46 Grundstücke werden ausschließlich im Erbbaurecht vergeben; ein Erwerb des Grundstücks ist dort ausgeschlossen. „Damit nimmt die Stadt Bauwilligen eine Wahlmöglichkeit, die für viele nach wie vor entscheidendes Kriterium ist“, so Weber. Denn trotz gestiegener Zinsen und hoher Baukosten bestehe unverändert eine starke Nachfrage nach echtem Grundeigentum. Viele Familien seien bereit, erhebliche finanzielle Anstrengungen zu unternehmen, wollten dann aber auch Eigentümer von Haus und Grundstück sein. „Das klassische Argument, das Erbbaurecht erleichtere die Finanzierung, überzeugt viele Bauwillige offensichtlich nicht. Gerade bei langfristigen Lebensentscheidungen wie dem Bau eines Familienhauses hat der Kauf des Grundstücks weiterhin einen hohen Stellenwert.“
 
Aus Sicht der CDU bestätigt die Entwicklung ihre Kritik an einer zu starren Erbbaurechtspolitik. Die Grünen hatten bereits in ihrem Kommunalwahlprogramm 2020 angekündigt, Grundstücke verstärkt in Erbpacht anzubieten und dieses Prinzip auch auf die Außenstadtteile auszuweiten. Im Koalitionsvertrag von Grünen, SPD und Volt für 2021 bis 2025 wurde die Ausweitung des Erbbaurechts anschließend politisch festgeschrieben. Auch die gleiche aktuelle Rathausmehrheit will das Instrument weiter ausweiten. „Erbbaurecht kann sinnvoll sein, wenn Menschen es wollen und es ihnen beim Weg ins eigene Zuhause hilft. Aber es darf kein politisches Zwangskorsett sein“, sagte Weber. „Wo die Nachfrage eindeutig in Richtung Kauf geht, sollte die Stadt darauf reagieren und Wahlfreiheit schaffen.“
 
Für die CDU geht es dabei um eine grundsätzliche Botschaft an Familien. „Wir wollen jungen Familien sagen: Bleibt in Münster, baut hier eure Zukunft. Wer hier arbeitet, Kinder großzieht und verwurzelt ist, soll nicht deshalb ins Umland ziehen müssen, weil wir ihm den Weg zum eigenen Haus unnötig schwer machen.“ Die CDU begrüßt deshalb, dass inzwischen auch innerhalb der Verwaltung über flexiblere Modelle nachgedacht wird. „Wenn sich die Realität verändert, muss Politik bereit sein, ihre Instrumente zu verändern. Unser Ziel sind nicht möglichst viele Erbbaurechtsverträge, sondern möglichst viele Familien, die in Münster eine Zukunft finden“, sagt Weber.